Fachreferat Vergütungen und Entgelte: Eingliederungshilfe
Zur Sicherung der fachlichen Qualität sozialer Arbeit müssen die materiellen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sein, dass die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens umfassend gewährleistet ist. Die Anforderungen bei der Personalakquise und -bindung infolge des demografischen Wandels haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Einzelverhandlungen der Vergütungsvereinbarungen stark angestiegen sind. Hinzu kommen die rechtlichen Änderungen im SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz, die im neuen Landesrahmenvertrag und in den einzelnen Leistungsvereinbarungen Auswirkungen auf die Vergütungen haben.
Das Fachreferat Vergütung und Entgelte Eingliederungshilfe unterstützt und berät die Mitgliedsorganisationen:
- bei Aushandlungsprozessen auf Landesebene (unter anderem Rahmenverträge)
- im Vorfeld der Umsetzung von Einzelverhandlungen und bei Fragen zur pauschalen Entgeltfortschreibung
- bei der Erarbeitung des Zahlenwerkes auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher Auswertungen
- mit Instrumenten und Arbeitshilfen, die das Referat zur Verfügung stellt
- zur Plausibilisierung von Kostenpositionen
- bei der Ausarbeitung von Schriftsätzen im Rahmen der Verhandlungen
- bei Verfahrensfragen
- in Verhandlungsterminen (persönliche Begleitung)
- beim Erarbeiten von Schiedsstellenanträgen und -verfahren
Das Referat ist in den Fachbereich "Teilhabe und Soziale Hilfen" eingebunden. Es informiert in Facharbeitskreisen über entgeltrelevante und rahmenvertragliche Themen und lädt zur Diskussion ein.

Referent Vergütung und Entgelte Eingliederungshilfe
Landesgeschäftsstelle
Tornowstraße 48
14473 Potsdam
Tel. 0331 | 28497 - 48
Fax 0331 | 28497 - 30
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