Aufruf für eine solidarische Pflegevollversicherung

Pflegebedürftigkeit ist inzwischen ein echtes Armutsrisiko geworden: Immer weniger Menschen können sich die eigene Pflege leisten. Daran ändert auch die aktuelle Pflegereform der Bundesregierung nichts. Ein breites Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts- und Pflegeverbänden sowie Gewerkschaften fordert deshalb den Umbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Vollversicherung.

Denn: Pflege gehört wie die Gesundheitsversorgung zu einem modernen Sozialstaat und sollte abgesichert sein. Niemand, der Pflege braucht, sollte Armut fürchten müssen.

Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung plant in den kommenden Wochen weitere Aktivitäten, um Druck zu machen für eine Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen Sicherheit gibt und Versorgung gewährleistet.

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Warum braucht es eine solidarische Pflegevollversicherung?

Wer auf Pflege angewiesen ist, muss für seinen Lebensunterhalt oft sehr plötzlich sehr viel mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt aufbringen - ob für Pflege im eigenen zu Hause oder in einem Heim. Die Pflegeversicherung sorgt dafür, dass Kosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen werden. Allerdings bleiben sogenannte "Eigenanteile", die Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen müssen. Bei diesen Eigenanteilen handelt es sich nicht gerade um kleine Summen: Ab Mitte 2023 fallen für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt werden,im Durchschnitt rund 2.700 Euro an. Das liegt deutlich über dem durchschnittlichen Einkommen älterer Menschen. Entsprechend hoch ist inzwischen die Zahl der pflegebedürftiger Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind: in Heimen sind es ein Drittel der Bewohner*innen. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich immer mehr zu einer echten Armutsfalle.

Wie funktioniert die solidarische Pflegevollversicherung?

Eine solidarische Pflegevollversicherung würde alle pflegebedingten Kosten übernehmen – unabhängig davon, ob es sich um Pflege im eigenen zu Hause oder in einem Heim handelt. Dabei würden alle durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen vollständig von den Kassen finanziert.

Zu den pflegebedingten Kosten, die Pflegebedürftige stemmen müssen, zählt auch ein Beitrag für die Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe. Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung setzt sich dafür ein, dass diese Kosten aus Steuermitteln finanziert werden - schließlich handelt es sich bei der Ausbildung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit diesem Konzept für eine solidarische Pflegevollversicherung würden Pflegebedürftige erheblich entlastet. Die selbst aufzubringenden Kosten für Pflegebedürftige in Heimen etwa würden sich halbieren. Es blieben die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

Wie kann eine solidarische Pflegevollversicherung finanziert werden?

Mit einer solidarischen Pflegevollversicherung kann die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sichergestellt werden. Finanziert werden kann eine solche Vollversicherung durch die Zusammenführung von gesetzlichem und privatem Zweig der Pflegeversicherung, also der Ausgestaltung als sogenannte Bürgerversicherung - das zeigen Berechnungen von Pflege-Experten.