Drei von fünf Menschen, die zu Hause gepflegt werden, erhalten trotz formellen Leistungsanspruchs keine ‘Hilfe zur Pflege’ in Brandenburg.
Das zeigt eine vom Paritätischen Gesamtverband in Auftrag gegebene Studie zum Thema Pflegearmut.
Wer wenig Geld hat und pflegebedürftig wird, hat Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“. Diese Sozialleistung erhalten Pflegebedürftige, wenn ihr Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den Pflegebedarf zu decken. Allerdings nehmen die Betroffenen diese Hilfe oft nicht in Anspruch, wie eine neue Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt. Von rund 7.000 armutsbetroffenen Pflegebedürftigen im Land Brandenburg, die zu Hause gepflegt werden, erhalten mehr als 4.500 Personen (64 Prozent) keine Pflegehilfe, obwohl ihnen diese zusteht.
Andreas Kaczynski, Vorstand des Paritätischen Brandenburg, begrüßt die Expertise ausdrücklich. „Die Studie macht auf ein öffentlich bisher zu wenig wahrgenommenes Thema aufmerksam. Gerade in Brandenburg steigt aufgrund der durchbrochenen Erwerbsbiografien die Zahl von Rentnerinnen und Rentnern, die mit kleinen Altersbezügen auskommen müssen. Altersarmut ist ein wachsendes Problem, das sich durch Pflegebedürftigkeit verschärfen kann. Denn die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der notwendigen Kosten ab, die in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Gestiegen sind aber auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Deshalb kann es nicht erstaunen, dass die Menschen das Pflegegeld teilweise als zusätzliches Haushaltseinkommen nutzen, um über die Runden zu kommen.“ Viele von Ihnen, so Kaczynski, hätten einen Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“, den sie aus Unkenntnis, Scham oder Rücksicht auf Angehörige nicht nutzen. Deshalb komme der Beratung der Betroffenen große Bedeutung zu. Der Pakt für Pflege in Brandenburg ermöglicht diese Beratung und führt dazu, dass die ‚Hilfe zur Pflege‘ in Brandenburg häufiger genutzt wird als im Bundesdurchschnitt, so Kaczynski: „Der Pakt für Pflege fördert den Ausbau der Pflegestützpunkte genauso wie den Aufbau von Unterstützungsstrukturen in den Kommunen. Damit haben wir in Brandenburg den Grundstein dafür gelegt, dass mehr Menschen zu Hause erreicht und begleitet werden.“
Laut Studie sind die regionalen Unterschiede beim Zugang zur ‚Hilfe zur Pflege‘ massiv. Ein wesentlicher Grund dafür ist neben der Beratung auch die unterschiedliche Verwaltungspraxis der zuständigen Sozialämter, so die Expertise “Pflegearmut”, die der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Klie im Auftrag des Paritätischen erstellt hat. Er plädiert deshalb sowohl für Gesetzesänderungen als auch für eine neue Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Rund 215.000 Menschen sind in Brandenburg pflegebedürftig. Davon werden fast neun von zehn Menschen zu Hause gepflegt. In stationären Pflegeeinrichtungen wird die “Hilfe zur Pflege” deutlich häufiger in Anspruch genommen.
Hintergrund
Die Studie ermittelt die Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten auf die Sozialleistung ‘Hilfe zur Pflege’ mittels Modellrechnungen, die auf Daten des Statistischen Bundesamtes zur Grundsicherung beruhen. Grundlegend gelten die Daten für eine häusliche Pflege. Im stationären oder teilstationären Bereich wird die finanzielle Belastungsgrenze schneller erreicht, weshalb die Beantragung von Hilfe zur Pflege eher die Regel ist. Das gilt auch für teilstationäre Wohngemeinschaften.
Die Studie "Armut in der häuslichen Pflege" finden Sie hier.

