01. Juli 2025 Frauen u. Familie / Kita, Kinder- u. Jugendhilfe
Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen

Ab sofort gibt es wieder Zuschüsse für Ferienreisen. Familien mit wenig Einkommen können Anträge beim LASV stellen.

Der Haushalt ist verabschiedet und endlich können die zuständigen Stellen wieder Anträge bearbeiten. So liegen beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) bereits rund 580 Anträge vor für Reisen, auf die sich Familien mit geringen Einkommen schon lange freuen. Auch in diesem Jahr gewährt das Familienministerium finanzielle Zuschüsse für Reisen. Das LASV nimmt Anträge per Post oder online entgegen. Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie hier auf den Seiten des LASV

Förderkonditionen

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.
Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Familienferienstätten

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg MGS empfiehlt antragstellenden Familien in seiner Pressemitteilung, eine Familienferienstätte zu buchen. Hier können Familien Urlaubsangebote in einer Familienferienstätte finden.
 

Katja Wolf

Referentin Kommunikation
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit


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