Schreiben vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vom 5. März 2022 zu den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen ukrainischer Vertriebener sowie das Rundschreiben vom Brandenburgischen Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) Nr. 13/2022 zum Umgang mit den ukrainischen Staatsangehörigen und sonstigen aus der Ukraine Vertriebenen bei Äußerung eines Asylgesuchs.
Herr Abteilungsleiter Westphal betont, dass Bund und Länder sich darüber einig sind, dass die erfassten geflüchteten Personen hinsichtlich der Kinder- und Jugendhilfe vollumfänglich leistungsberechtigt sind. Die Tatbestandmerkmale des § 6 Abs. 2 SGB sind aus Sicht des BMFSFJ erfüllt. Dies gilt auch für die Kindertagesbetreuung.
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