Potsdam, 03. März 2022 Ukraine / Aufenthalt / Ausreise / Einreise / Arbeit / Hilfe vom Staat / Wohnen
Ukraine-Info: Antworten auf die wichtigsten Fragen

FAQ des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie des Brandenburger Integrationsministeriums

FAQ des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern

Kann ich an die ukrainische Grenze fahren, um aus der Ukraine geflohene Menschen zu holen?

EU-Bürger*innen und Ukrainer*innen mit biometrischem Pass oder blauem Flüchtlingspass können nach Polen einreisen. Ukrainer*innen erhalten an der polnischen Grenze einen Stempel in den Pass, das Schengen-Visum. Es ist für 180 Tage gültig. Damit kann man im ganzen Schengenraum freizügig reisen, erhält aber keine Sozialleistungen und darf auch nicht arbeiten.

Ukrainer*innen ohne biometrischen Pass werden nicht an der Grenze aufgehalten, erhalten aber keinen Stempel und können nur nach Polen einreisen. Deutschland kontrolliert aber derzeit nicht an der deutsch-polnischen Grenze und lässt diese Personen durch. Sie können das Visumverfahren in Deutschland nachholen.

Ein Reisepass ist biometrisch, wenn dieser das Chip-Signet für biometrische Pässe auf der Vorderseite des Passes sowie auf der Datenseite des Passes trägt. Dies betrifft ukrainische Reisepässe, die mit den Seriennummern FB, FE, FF, FG, FH, FJ, PU, SU, DU beginnen, sowie alle nach dem 01.01.2017 ausgestellten Reisepässe.

Was muss ich beachten, wenn ich nach Polen fahre?

Die Hauptverkehrsstraßen können verstopft sein. Hinweise dazu gibt das Auswärtige Amt: Informationen für deutsche Staatsangehörige im Transit durch Polen.

Die Menschen, die aus der Ukraine nach Polen durchkommen, haben zumeist viele Stunden in Warteschlangen und in Staus zugebracht. Darunter sind Schwangere, Kinder, Säuglinge, kranke und alte Menschen. Bitte nehmen Sie Decken, Säuglingsnahrung/-milch, Hygieneartikel, Wasser und evtl. heiße Getränke mit. Powerbanks zum Laden von Handys werden ebenso gebraucht wie Dieselkraftstoff, der in Polen rationiert ist.

Denken Sie auch an aktuelle Corona-Impfzertifikate.

Welche Wege gibt es noch?

Ukrainer*innen mit Pass oder Personalausweis dürfen mit der Deutschen Bahn von Warschau bis Berlin frei und kostenlos reisen. Ggf. werden kurzfristig auch noch Sonderzüge eingesetzt, um mehr Kapazitäten zu schaffen.

Mache ich mich strafbar, wenn ich Ukrainer*innen aufnehme?

Jemand, die/der Nothilfe leistet, macht sich nicht strafbar. Die Ukrainer*innen kommen überwiegend mit Schengen-Visa oder können, wenn die Behörden geöffnet sind, das Visumverfahren nachholen. Wer ein gültiges Visum hat, muss sich nirgends anmelden.

Für die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich der Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder ein aktueller negativer Testnachweis zu erbringen. Es gelten grundsätzlich folgende Regeln: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/einreise-sms.html#c23184


Ich habe eine Duldung, muss ich ausreisen?

Die Abschiebung in die Ukraine ist ausgesetzt. Lassen Sie sich beraten, wie es weitergehen kann. Es gibt unterschiedliche Wege, in Deutschland bleiben zu können. Kontakte zur Asylverfahrensberatung finden Sie weiter unten.

Ist ein Asylantrag sinnvoll oder möglich?

Innerhalb der ersten 180 Tage gilt das Schengen-Visum. Wer Geld mitgebracht hat, erhält keine Sozialleistungen. Wer einen Asylantrag stellt, erhält zwar Sozialleistungen, muss aber mitgebrachtes Geld bis auf 200.- Euro/Person abgeben. Ein Asylantrag sollte vermieden werden. Derzeit werden auf Bundesebene noch andere Möglichkeiten, einen Aufenthalt zu ermöglichen, diskutiert. Wer kann, sollte die Ergebnisse abwarten.

Wer unbedingt einen Asylantrag stellen will, hat das Recht dazu. Er/sie darf den Asylantrag auch dann stellen, wenn er/sie keinerlei Papiere hat. Die Person wird dann untergebracht. Es gibt aber keinen Anspruch auf Unterbringung in Mecklenburg-Vorpommern. Lediglich, wer seine Kernfamilie (Ehegatt*innen oder minderjährige Kinder) in Mecklenburg-Vorpommern hat, hat Anspruch auf Zuweisung nach Mecklenburg-Vorpommern.

Wer einen Asylantrag stellt, muss sich möglicherweise auf ein länger dauerndes Verfahren einstellen. Es wird im Einzelfall entschieden.

Ukrainer*innen, aber auch Drittstaatler*innen aus der Ukraine, sollten sich vor der Asylantragstellung beraten lassen. (Adressen siehe unten)

Wo erhält man Sozialleistungen?

Wer nur mit seinem Pass oder mit einem Schengenvisum da ist, ist Tourist*in. Tourist*innen erhalten keine Sozialleistungen. Wer dringend und schnell Versorgung braucht, muss also zur Ausländerbehörde und einen Aufenthaltsantrag zu irgendeinem Zweck stellen. Je nach Arbeitsfähigkeit oder nach Papier, das man erhält, wird man zum Sozialamt oder zum Jobcenter geschickt werden. Dort kann man Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Mehr Informationen auch hier:
https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Ukraine_neu.pdf

Die Bundesregierung klärt derzeit, welche Aufenthaltserlaubnis gegeben werden wird. Die Ausländerbehörden geben Übergangspapiere aus. Sobald der Status klarer sein wird, werden wir hier neu darüber informieren.

Und was ist mit Corona?

Die Ukraine ist ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.

Bei Unterbringung wird getestet werden.

Informationen für hier lebende wehrpflichtige Ukrainer. Darf ich ausreisen und später wiederkommen?

Die Duldung erlischt an der Grenze, eine Rückkehr ist ausgeschlossen.
Aufenthaltserlaubnisse erlöschen bei einer Unterbrechung des Aufenthalts von mehr als 6 Monaten.

In der Regel müssen Sie Ihre Ausbildung ohne Unterbrechung machen. Ein Pausieren der Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen möglich: Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit. Wehrdienst im Ausland zählt nicht dazu. Wehrdienstverweigerung ist in der Ukraine eine Straftat und kann ein Schutzgrund sein.

Wie ist die Krankenversorgung für Ukrainer*innen?

Wer einen Asylantrag stellt, hat eingeschränkten Anspruch auf Behandlung. Es werden akute Erkrankungen und Schmerzustände behandelt. Es gibt für Schwangere und Kinder ergänzende Leistungen. Asylbewerber*innen erhalten Behandlungsscheine. Menschen ohne Papiere müssen sich beim Medinetz melden (Adresse siehe unten).

Eine Krankenversicherung haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Leistungsempfänger*innen mit den meisten Aufenthaltserlaubnissen. Unabhängig von Papieren und Aufenthalt haben alle Notfälle Anspruch auf schnelle medizinische Hilfe und Notaufnahme im Krankenhaus.

Die Adressen der Psychosozialen Versorgung finden Sie unten.

Können hier lebende Ukrainer*innen ihre Familie nach Deutschland holen?

Grundsätzlich gilt: Wer seine Familie nach Deutschland nachholen möchte, muss einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben und den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen sichern können. Bei nachziehenden Ehegatten werden zudem Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

Familiennachzug ist während des Asylverfahrens, mit Duldung/Ausreisepflicht oder Abschiebeschutz ausgeschlossen, mit subsidiärem Schutz nur erschwert und nach langen Verfahren möglich.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern fordert deswegen ein Aufnahmeprogramm.


Welche Informationen gibt das Auswärtige Amt für Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine?

Der Luftraum über der Ukraine ist gesperrt. Es kann nicht evakuiert werden. Die Deutsche Botschaft in Kiew ist geschlossen. In der Ukraine können keine Visa erteilt werden.

Ukrainische Staatsangehörige, die über biometrische Reisepässe verfügen, benötigen für Kurzaufenthalte im Schengenraum (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) nach wie vor kein Visum.

Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatler*innen mit Wohnsitz in der Ukraine müssen für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich schon vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Aufgrund der aktuellen Lage können ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatler*innen mit Wohnsitz in der Ukraine ab sofort ausnahmsweise auch bei den deutschen Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten der Ukraine ein Visum für Deutschland beantragen. Gleiches gilt für ukrainische Staatsangehörige, die nicht über einen biometrischen Pass verfügen.

Zuständig ist beispielsweise die Deutsche Botschaft in Warschau.


Wie kann ich Wohnraum an Geflüchtete vermieten?

Grundsätzlich ist nach Zuweisung an eine bestimmte Kommune, das Sozialamt der Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung zuständig.

Geflüchtete, die einen Asylantrag gestellt haben, werden zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Diese sind jedoch ausgelastet. Deswegen dürfen dort schon länger Wohnende derzeit in Mietwohnungen ausziehen. Das sind nicht nur Ukrainer*innen sondern auch aus anderen Ländern Geflüchtete. Alle haben es schwer, auf dem Wohnungsmarkt geeignete Wohnungen zu finden.

Bieten Sie also Ihre Mietwohnung dem zuständigen Sozialamt oder den zuständigen Sozialbetreuer*innen in den Gemeinschaftsunterkünften an. Bitte beachten Sie, dass die Mietsache den kreislichen Richtlinien für die kommunale Unterbringung Bedürftiger in Bezug auf Kosten und Quadratmetern entsprechen muss. Dieses wird durch das Sozialamt geprüft.

Geflüchtete, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben, werden von den Jobcentern betreut. Bei Ihnen entscheidet das Jobcenter über die Angemessenheit der Wohnung.

Sie können Ihre Zimmer/Betten/Wohnung auch hier anbieten: https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/


Sie möchten helfen, wissen aber noch nicht wie?

Bitte wenden Sie sich an örtliche Initiativen. Kontakte vermitteln die Integrationsbeauftragten der Landkreise und Städte. Bei kleineren Städten oder Gemeinden können die Bürgermeister*innen Auskunft geben, ob es im Ort freiwilliges Engagement gibt. Schließlich können Sie auch Ihre Kirchengemeinde kontaktieren.

Eine gute Liste bundesweiter Initiativen und Institutionen finden Sie hier: https://katapult-magazin.de/de/artikel/hilfe-und-helfen

und bei der Initiative #LeaveNoOneBehind:

Unter „Adressen“ finden Sie weitere Hinweise.


Sie benötigen für eine Unterstützungsaktion Geld?

Wir haben einen Fonds eingerichtet, mit dem wir Geflüchtete in Dingen unterstützen können, die zwar notwendig sind, die aber sonst niemand bezahlt, z.B. Dolmetsch- und Übersetzungskosten, Fahrtkosten u.v.a.m. Dieser Fonds unterstützt auch das freiwillige Engagement bei Veranstaltungen oder anderen Vorhaben.

Schreiben Sie eine formlose Mail an hp(at)fluechtlingsrat-mv.de. Eine Zu- oder Absage sollte innerhalb von vierzehn Tagen bei Ihnen eingehen. Fragen Sie gern telefonisch vorher nach, ob sich Ihr Anliegen oder Projekt für eine Förderung eignet.  Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Belege brauchen (Quittungen, Rechnungen, …).
 

Informationen des Flüchtlingsrats Brandenburg

https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/ukraine-aktuelle-informationen/

 

FAQ des Brandenburger Integrationsministeriums

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/#

Katja Wolf

Referentin Kommunikation
Stabsstelle Presse- & Öffentlichkeitsarbeit


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