Die EU-Innenminister*innen haben erstmalig einen Ratsbeschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen:
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6846-2022-INIT/en/pdf
Damit ist in der gesamten Europäischen Union der Weg frei für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.
Eine Fachinfo dazu mit einer ersten Übersicht findet ihr auf unserer
Eine Übersicht mit sozialrechtlichen Fragen findet ihr hier:
https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Aufenthalt_24.pdf
Bitte beachten Sie, dass viele Fragen noch im Rahmen der deutschen Umsetzung des Beschlusses geklärt werden müssen, z.b. im Hinblick auf weitere Personen, die begünstigt werden können oder die Frage der Verteilung innerhalb Deutschlands.
Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Landesgeschäftsstelle
Tornowstraße 48
14473 Potsdam
Tel. 0331 | 28497 - 65
Fax 0331 | 28497 - 30
E-Mail: pr(at)paritaet-brb.de