Potsdam, 08. März 2022 Ukraine / Aufenthalt / Hilfe vom Staat / Sonstiges
Ukraine-Info: Einigung auf Anwendung der sogenannten „Massenzustrom-Richtlinie“ erfolgt

Die EU-Innenminister*innen haben erstmalig einen Ratsbeschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen:

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6846-2022-INIT/en/pdf

Damit ist in der gesamten Europäischen Union der Weg frei für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Eine Fachinfo dazu mit einer ersten Übersicht findet ihr auf unserer

Homepage:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/schutz-fuer-menschen-aus-der-ukraine-einigung-auf-anwendung-der-sogenannten-massenzustrom-richtlinie-erfolgt/

Eine Übersicht mit sozialrechtlichen Fragen findet ihr hier:
https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Aufenthalt_24.pdf

Bitte beachten Sie, dass viele Fragen noch im Rahmen der deutschen Umsetzung des Beschlusses geklärt werden müssen, z.b. im Hinblick auf weitere Personen, die begünstigt werden können oder die Frage der Verteilung innerhalb Deutschlands.

Katja Wolf

Presse & Öffentlichkeitsarbeit

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