17. November 2025 Suchtkrankenhilfe, Soziale Hilfen und Selbsthilfe
Jahresrückblick Suchtkrankenhilfe, Soziale Psychiatrie und Selbsthilfe 

Die Arbeit des Referats von Juli 2024 bis Juni 2025

Die Arbeit zuwendungsfinanzierter Angebote und Projekte ist bei Neuwahlen einer Landesregierung und fehlenden Haushaltsbeschlüssen auf Landes- und in der Folge auch – auf kommunaler Ebene in Frage gestellt. Mit wenigen Ausnahmen gelang die Sicherung der Angebote, auch wenn Leistungsangebote eingeschränkt werden mussten, weil Kostensteigerungen nicht gegenfinanziert sind. Bei der Finanzierung von Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen entsprechend § 20h SGB V durch die gesetzliche Krankenversicherung konnten durch individuelle Mitgliederberatung und aktives Mitwirken des Landesverbandes im Vergabeverfahren erreicht werden, dass fast alle Antragsteller ihre Anträge in voller Höhe realisieren konnten.  

In einem zweiten Expertenworkshop konnten gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege die im Jahr 2023 erarbeiteten Thesen zur verbesserten Versorgung von sogenannten Systemprüfern weiterentwickelt und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales konkrete Vorschläge für die Schaffung eines Expertengremiums unterbreitet werden, das individuelle Lösungen entwickelt.  

In einem Workshop haben die Mitgliedsorganisationen im Fachbereich Teilhabe und Soziale Hilfen konkrete Informationen und Hinweise über die mit der Einführung der elektronischen Patientenakten verbundenen neuen Herausforderungen und Aufgaben erhalten.   

Jeweils im direkten Praxisaustausch von Arbeitsgruppen werden konkrete Arbeitshilfen für Mitgliedsorganisationen erarbeitet. 2024 konnte so z.B. für die Besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe eine Checkliste zur Prüfung durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen (AuW) fertig gestellt werden. Gegenwärtig arbeitet eine Arbeitsgruppe an der Erarbeitung einer Rahmenleistungsvereinbarung für tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit seelischen Behinderungen.   

In der durch die Ligaverbände organisierten Arbeitsgruppe der Kontakt- und Beratungsstellen wurden Fragen für Gewaltschutz und entsprechende Konzepte für die Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit psychischer Erkrankung beraten und fachlichen Empfehlungen vorgestellt. Eine weitere Beratung befasste sich vertieft mit Versorgungsfragen der Erreichbarkeit junger psychisch kranker Personen.  

Eine seit zwei Jahren vorhandene Projektidee zur Durchführung eines von der Aktion Mensch zu förderndem Projekt „Rechtsansprüche und Leistungen in Brandenburg sichern“ konnte konzeptioniert und gemeinsam mit Mitgliedern aus dem Bereich Eingliederungshilfe verabredet und auf den Weg gebracht werden. Das Projekt zielt auf die verbesserte Durchsetzung individueller Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderungen.   

  

Das sind aktuell unsere brennendsten Themen  

Steigende Kosten der Leistungserbringung und fehlende Finanzierungsmittel kennzeichnen das Spannungsfeld unserer Arbeit in allen Arbeitsfeldern. Dabei zeigen sich zunehmend die Auswirkungen von Ausgrenzung und Polarisierung in den gesellschaftlichen Debatten und den konkreten Entwicklungen. Trotz Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und gesetzlicher Verankerung in Deutschland werden die legitimen Rechtsansprüche auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen immer öfter in Frage gestellt. Dabei lassen sich die zunehmenden Haushaltsausgaben sowohl auf steigende Fallzahlen von Menschen, die auf Teilhabeleistungen angewiesen sind, als auch auf die allgemein enorm gestiegenen Personal- und Sachkosten zurückführen. Es muss gelingen, diese Diskussion stärker in den politischen und öffentlichen Raum zu tragen. In seiner täglichen Arbeit unterstützt der Paritätische seine Mitglieder in konkreten Verfahrensfragen bei der Auseinandersetzung mit der Landes- und den kommunalen Verwaltungen.   

Obwohl bekannt, sind die Probleme der Fachkräftesicherung für Angebote der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in relevanten Institutionen der Landesverwaltung zu wenig im Blick. Problemlösungen müssen strukturell auf den Weg gebracht werden. Wenn auch die Imagekampagne der Liga der Freien Wohlfahrtspflege für die Ausbildung zur/zum Heilerziehungspfleger:in durchaus in der öffentlichen Wahrnehmung als Erfolg gesehen werden kann, gehen von ihr keine wesentlichen Impulse aus, sich tatsächlich für eine solche Ausbildung zu entscheiden. Grundlage dafür wären insbesondere verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für die Ausbildung. Der von der Liga erarbeitete Katalog enthält eine Reihe von Vorschlägen für die Fachkräftesicherung. Neben der gezielten Entwicklung und Vereinbarung der Förderung für Berufseinstiege bisher fachfremder Personen, gehört dazu auch die Anerkennung von Qualifizierungsetats der Leistungserbringer für die notwendige Personalentwicklung.   

Seit der Verabschiedung 2016 traten zwischen 2017 und 2023 alle Stufen der Reformumsetzung gesetzlich in Kraft. Tatsächlich aber klafft eine große Lücke zwischen den gesetzlich beschlossenen verbesserten Leistungsansprüchen und den tatsächlichen Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen.  Wesentliche Elemente wie die Bedarfsermittlung, ein Gesamtplanverfahren oder flächendeckende, bedarfsdeckende, am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote sind weiterhin ungenügend ausgestaltet. Seit Beschluss des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX wirkt der Fachbereich sowohl in der Brandenburger Kommission als auch in der Arbeitsgemeinschaft nach § 10 AG-SGB IX für konkret verbesserte Vereinbarungen aktiv mit.   

 

Ansprechperson

Heike Kaminski 
Referentin für Suchtkrankenhilfe, Soziale Psychiatrie und Selbsthilfe 
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Katja Wolf

Referentin Kommunikation
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