Am 14. Februar stimmte der Bundesrat dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu.
Damit ist erstmals bundesgesetzlich sichergestellt, dass gewaltbetroffene Frauen ab dem Jahr 2032 einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Die Umsetzung soll durch die Länder erfolgen, wobei der Bund sich mit 2,6 Milliarden Euro an der Regelfinanzierung und am bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems beteiligt.
Der Paritätische Wohfahrtsverband macht sich seit Jahren für eine bundesgesetzliche Regelung stark. Die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen variiert derzeit noch von Bundesland zu Bundesland und ist häufig prekär sowie nicht bedarfsgerecht ausgestaltet. Aktuell fehlen in Deutschland über 14.000 Plätze allein in Frauenhäusern gemessen am Ausmaß der Gewalt gegen Frauen. Viele von Gewalt betroffene und gefährdete Menschen finden keine selbstbestimmt gewählten oder erreichbaren Schutzmöglichkeiten und Beratungsangebote. Mit dem Gewalthilfegesetz wäre bundesweit sichergestellt, dass der Gewaltschutz für Frauen und Kinder nicht mehr länger eine freiwillige Leistung der Länder und Kommunen ist.
Das Land Brandenburg verfügt über ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. Bei akuter Bedrohung bieten 21 Schutzeinrichtungen Zuflucht. Bundesweit befinden sich in den Paritätischen Strukturen 141 Frauenhäuser und 196 Frauenberatungsstellen.
Forderung: Umsetzung der Istanbul-Konvention
Der Paritätische fordert bereits seit Jahren die vollständige und zeitnahe Umsetzung der Gewaltschutzkonvention des Europarats (sog. Istanbul-Konvention) für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen, insbesondere Frauen und Kinder. Dabei hat sich der Verband für eine bundeseinheitliche, bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems in Form eines Bundesgesetzes, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt, ausgesprochen.
Das Lagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ hat es erneut mit Zahlen belegt: Mit 70,5 Prozent ist die weit überwiegende Zahl der Opfer häuslicher Gewalt weiblich (Frauen und Mädchen). 2023 wurden 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten (2022: 49.284 Opfer, +6,2 Prozent), hiervon war über die Hälfte unter 18 Jahre alt. 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.
Paritätische Forderung: Istanbul-Konvention jetzt umsetzen
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