Aufnahmeverfahren
Mitglied im Paritätischen, Landesverband Brandenburg e.V. können als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte, rechtlich selbstständige Wohlfahrtsorganisationen (z.B. Vereine, Gesellschaften und Stiftungen) werden, die im Land Brandenburg tätig sind oder tätig werden wollen. Profitieren Sie von unserem umfassenden Beratungs- und Netzwerkangebot.
Infos zum Aufnahmeverfahren:
- Merkblatt Aufnahmeverfahren Vereine & andere Organisationsformen
- Merkblatt Aufnahmeverfahren GmbH
- Satzung des Paritätischen Brandenburg
- Beitragsordnung des Paritätischen Brandenburg
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- aktuelle Satzung/Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister
- aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung
- Liste der Vertretungsberechtigten
- Gründungsprotokoll/-urkunde
- letzter Jahresabschluss und Tätigkeitsbericht
Ansprechperson
Oskar Sommerlade
Referent Fördermittel & Mitgliederservice
Landesgeschäftsstelle
Tornowstraße 48
14473 Potsdam
Fax: +49-0331 28497 30
E-Mail: oskar.sommerlade(at)paritaet-brb(dot)de
Mitglied werden
Sie möchten Mitglied des Paritätischen Brandenburg werden und/oder haben weitere Fragen zum Verfahren oder allgemein zum Thema Mitgliedschaft?
Hier können Sie uns Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bekunden
Das sagen unsere Mitglieder
Selbstverpflichtung zur Transparenz
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg verpflichteten sich im Februar 2011 den Kriterien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ). Sie empfehlen auch ihren Mitgliedsorganisationen, sich ebenfalls diesen Kriterien zu verpflichten.
Die Empfehlung fordert die Mitgliedsorganisationen und Träger zur Beschäftigung mit ihrem eigenen Selbstverständnis auf. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege stehen ihnen bei der Umsetzung beratend und unterstützend zur Seite.
Das vollständige Dokument der Selbstverpflichtung können Sie hier herunterladen