Wie werde ich Mitglied?

Aufnahmeverfahren

Mitglied im Paritätischen, Landesverband Brandenburg e.V. können als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte, rechtlich selbstständige Wohlfahrtsorganisationen (z.B. Vereine, Gesellschaften und Stiftungen) werden, die im Land Brandenburg tätig sind oder tätig werden wollen. Profitieren Sie von unserem umfassenden Beratungs- und Netzwerkangebot.

Infos zum Aufnahmeverfahren:

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • aktuelle Satzung/Gesellschaftsvertrag
  • Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister
  • aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  • Liste der Vertretungsberechtigten
  • Gründungsprotokoll/-urkunde
  • letzter Jahresabschluss und Tätigkeitsbericht

Ansprechperson

Oskar Sommerlade

Oskar Sommerlade

Referent Fördermittel & Mitgliederservice

Landesgeschäftsstelle

Tornowstraße 48
14473 Potsdam

Tel.: +49-0331 28497 44
Fax: +49-0331 28497 30

Mitglied werden

Sie möchten Mitglied des Paritätischen Brandenburg werden und/oder haben weitere Fragen zum Verfahren oder allgemein zum Thema Mitgliedschaft?

Hier können Sie uns Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bekunden

Das sagen unsere Mitglieder

Selbstverpflichtung zur Transparenz

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg verpflichteten sich im Februar 2011 den Kriterien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ). Sie empfehlen auch ihren Mitgliedsorganisationen, sich ebenfalls diesen Kriterien zu verpflichten.

Die Empfehlung fordert die Mitgliedsorganisationen und Träger zur Beschäftigung mit ihrem eigenen Selbstverständnis auf. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege stehen ihnen bei der Umsetzung beratend und unterstützend zur Seite.

Das vollständige Dokument der Selbstverpflichtung können Sie hier herunterladen

Unsere Transparenz-Angaben finden Sie hier