Keine Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe
Teilhabe und soziale Hilfen
Im Dialogprozess Eingliederungshilfe plant der Bund rechtliche Änderungen, welche die zentralen Voraussetzungen für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berühren. Es droht die Einschränkung von Teilhaberechten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege spricht sich gemeinsam mit Partnerorganisationen für einen Erhalt der Teilhabeleistungen aus. Der Paritätische Brandenburg teilt diese Forderung.
Ansprechperson
Dr. Florian Steinmüller
Referent Vergütung und Entgelte: Eingliederungshilfe
Landesgeschäftsstelle
Tornowstraße 48
14473 Potsdam