Verbraucherzentrale weitet Sozialtarif aus
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Wer staatliche Unterstützungsleistungen erhält, zahlt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg für eine Rechtsberatung fünf Euro. Nun teilt die vom Land geförderte Verbraucherzentrale mit, dass sie den Sozialtarif um Finanzthemen erweitert. Ziel ist, die soziale Gerechtigkeit zu stärken und sicherzustellen, dass finanzielle Gründe niemanden von notwendiger rechtlicher Hilfe ausschließen. Mit der Ausweitung des Sozialtarifs will die Zentrale Menschen ermutigen, ihre Finanzthemen mit Unterstützung anzugehen.
Hintergrund
Seit September 2024 erhalten Beziehende von BAföG, Wohn- oder Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg zum Sozialtarif. Auch Personen, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind, können den Sondertarif nutzen. Mit entsprechendem Nachweis kostet die allgemeine Rechtsberatung fünf statt 20 Euro pro 30 Minuten. Seit Januar 2026 gilt der Sozialtarif nun auch für Beratungen zu Altersvorsorge, Banken und Versicherungen. Auch bei ungewollten Messekäufen und zum Widerrufsrecht können Menschen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen.
Kontakt
Weitere Informationen und Kontaktdaten gibt es hier auf der Webseite der Verbraucherzentrale Brandenburg.