Umsatzsteuerbefreiung von Wohlfahrtsverbänden für Marktleistungen

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Ende 2025 veröffentlicht das BMF ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zu einem marktunüblichen niedrigen Entgelt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11. Dezember 2025 ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) für Umsätze eines Wohlfahrtsverbands veröffentlicht. Darin wird der Abschnitt 4.18.1 Abs. 2 UStAE um Regelungen z.B. für den Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt ergänzt. 

Danach können Leistungen als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen steuerfrei erbracht werden, wenn diese an wirtschaftlich hilfsbedüftige Personen zu einem marktunüblichen niedrigen Entgelt, zum Beispiel im Rahmen eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt, erbracht werden. Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 erbracht wurden. 

Das Dokument zum Download finden Sie hier.

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Vorstand des Paritätischen Brandenburg
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