Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird überarbeitet

Aktuelles, Landesverband

Kleine und mittlere Organisationen werden voraussichtlich nicht unter die Berichterstattungspflicht fallen.

Bei unserer Mitgliederversammlung im November und per Online-Veranstaltung im Dezember 2024 hat der Paritätische Landesverband über die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert. Jetzt informiert die EU-Kommission über Pläne, die CSRD (Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht) zu überarbeiten. Hintergrund ist, die Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und sie wettbewerbsfähiger zu machen. Mehr dazu finden Sie hier.

Unter anderem ist geplant, rund 80 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Die Richtlinie liegt in Deutschland zwar als Gesetzentwurf (des 20. Deutschen Bundestags) vor, wurde aber nicht mehr verabschiedet. Damit wurde die Berichtspflicht  ohnehin noch nicht auf mittlere und kleine Organisationen ausgeweitet.

Wir nehmen an, dass viele unserer Mitglieder, wenn nicht alle, nicht mehr unter die Berichterstattungspflicht fallen werden.

 

Ansprechperson

Lucia Dietlmeier
Referentin Vergütung und Entgelte
Altenhilfe und Pflege
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