Armutsrisiko im Studium
Pressemitteilung, Gesamtverband
Besonders hoch ist die Armutsquote bei Studierenden, die allein leben: Von ihnen sind 82,4 Prozent armutsbetroffen, mehr als fünfmal so viele wie in der Gesamtbevölkerung. Zugleich müssen sie im Median fast die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Diese Bilanz zieht die neue Kurzexpertise „Arm im Studium – Einkommen, Wohnkosten und Bedarfssätze im Realitätscheck“ der Paritätischen Forschungsstelle, die der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk gemeinsam vorstellen.
Bei einem Medianeinkommen von 900 Euro und medianen Wohnkosten von 461 Euro bleiben alleinlebenden Studierenden rechnerisch nur rund 439 Euro für den gesamten übrigen Lebensunterhalt, weniger als der aktuelle BAföG-Grundbedarf von 475 Euro vorsieht. Auch Studierende, die ausschließlich mit anderen Studierenden oder Auszubildenden in einer Wohngemeinschaft leben, sind mit einer Armutsquote von 70,4 Prozent stark betroffen, die extreme Belastung ist damit kein Randphänomen einer kleinen Gruppe.
Wohnen verschlingt halbes Einkommen
„Die Ergebnisse belegen die finanzielle Not vieler Studierender. Wer studiert, sollte seine Kraft in Vorlesungen, Seminare und Prüfungen investieren. Stattdessen grübeln Studierende, wie das Geld bis zum Monatsende reicht", erklärte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Fast die Hälfte des Einkommens geht fürs Wohnen drauf, und was übrig bleibt, reicht nicht einmal an den BAföG-Grundbedarf heran. Das betrifft acht von zehn alleinlebenden Studierenden, und auch in Wohngemeinschaften ist die Lage alles andere als entspannt.“
Schon die aktuell geltende BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 Euro deckt die tatsächlichen Wohnkosten alleinlebender Studierender nicht ab, die liegen im Median bereits 81 Euro darüber. Die von der Bundesregierung geplante Anhebung auf 440 Euro zum 1. April 2027 bleibt dann immer noch unter den 461 Euro zurück, die die Studie ermittelt hat. Auch beim Grundbedarf zieht sich die Reform hin: Er soll zunächst zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und erst zum
Sommersemester 2029 auf 563 Euro angehoben werden, orientiert an einem dann bereits fünf Jahre alten Grundsicherungsniveau.
„Nach mehr als einem halben Jahr der politischen Unsicherheit müssen Bundestag und Bundesrat die 30. BAföG-Novelle unbedingt umsetzen“ , fordert Matthias Anbuhl, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks. „Mit der der schrittweisen Angleichung des BAföG-Grundbedarfs an die Grundsicherung wird endlich der Mechanismus geschaffen, der verhindert, dass das BAföG immer wieder über Jahre hinter der Preisentwicklung zurückbleibt, wie es die neue Studie nachweist. Das Gleiche muss auch für die BAföG-Wohnkostenpauschale gelten. Gleichzeitig muss das BAföG einfacher, schneller und digitaler werden. So kann es seine Stärke voll ausspielen.“
Bafög sichert kaum die Existenz
Die Studie zeigt, wie wenig das BAföG die tatsächlichen Kosten alleinlebender Studierender bislang auffängt: Nur 13,8 Prozent ihres Einkommens stammen im Schnitt aus Ausbildungsbeihilfen wie dem BAföG, während 43,1 Prozent aus eigener Erwerbstätigkeit kommen, neben einem Vollzeitstudium.
Kritisch sehen beide Organisationen auch die geplante Kürzung des Wohnzuschlags für BAföG-geförderte Studierende, die noch bei den Eltern wohnen: Er soll von derzeit 59 auf 41 Euro sinken und ab 2029 ganz entfallen, obwohl auch im Elternhaus reale Wohnkosten entstehen, die gerade einkommensschwache Familien treffen.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Die Reichweite des BAföG ist stark gesunken. Die Zahl der im Monatsdurchschnitt geförderten Studierenden fiel von rund 440.000 im Jahr 2012 auf knapp 300.000 im Jahr 2025, ein Rückgang um fast ein Drittel. 2024 erhielt nur noch jede neunte studierende Person BAföG. Selbst unter denjenigen, die grundsätzlich anspruchsberechtigt wären, war es nur jede sechste. Viele, die Anspruch auf Förderung hätten, nehmen sie gar nicht erst in Anspruch.
Der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk fordern die Bundesregierung gemeinsam auf, den Grundbedarf schneller auf ein existenzsicherndes Niveau anzuheben, die Wohnkostenpauschale realitätsgerecht zu bemessen und beide Leistungen dauerhaft an die tatsächliche Kostenentwicklung zu koppeln, etwa orientiert an der Düsseldorfer Tabelle. Der Wohnzuschlag für Studierende im Elternhaus sollte ausgeweitet statt abgeschafft werden.
Zudem müsse der Zugang zum BAföG einfacher und niedrigschwelliger werden, damit die Förderung wieder mehr anspruchsberechtigte Studierende tatsächlich erreicht. Beide Organisationen begrüßen den von der Bundesregierung geplanten, KI-gestützten BAföG-Chatbot sowie den geplanten, ebenfalls KI-basierten Antragsassistenten auf dem BAföG-Online-Antragsportal bafoeg-digital.de
Die Studie finden Sie hier auf der Webseite des Gesamtverbandes.
Ansprechperson
Katja Wolf
Referentin Kommunikation
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