Aufnahmeverfahren
Mitglied im Paritätischen, Landesverband Brandenburg e.V. können als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte, rechtlich selbstständige Wohlfahrtsorganisationen (z.B. Vereine, Gesellschaften und Stiftungen) werden, die im Land Brandenburg tätig sind oder tätig werden wollen. Als Mitglied profitieren Sie von unserem umfassenden Beratungs- und Netzwerkangebot.
Weiterführende Infos:
- Merkblatt Aufnahmeverfahren Vereine & andere Organisationsformen
- Merkblatt Aufnahmeverfahren GmbH
- Satzung des Paritätischen Brandenburg
- Beitragsordnung des Paritätischen Brandenburg
Wir beraten Sie vor Aufnahme ausführlich und laden Sie ein, Kontakt zu uns aufzunehmen:
Antragstellung
Unsere Beratung hat Sie überzeugt? Wir freuen uns auf Sie! Bitte fügen Sie im Rahmen des Antragsverfahrens folgende Unterlagen bei:
- aktuelle Satzung/Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister
- aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung
- Liste der Vertretungsberechtigten
- Gründungsprotokoll/-urkunde
- letzter Jahresabschluss und Tätigkeitsbericht
Ansprechperson Mitgliederservice
Oskar Sommerlade
Referent Mitgliederservice und Fördermittel
Landesgeschäftsstelle
Tornowstraße 48
14473 Potsdam
Das sagen unsere Mitglieder
Selbstverpflichtung zur Transparenz
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg verpflichteten sich im Februar 2011 den Kriterien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ). Sie empfehlen auch ihren Mitgliedsorganisationen, sich ebenfalls diesen Kriterien zu verpflichten.
Die Empfehlung fordert die Mitgliedsorganisationen und Träger zur Beschäftigung mit ihrem eigenen Selbstverständnis auf. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege stehen ihnen bei der Umsetzung beratend und unterstützend zur Seite.
Das vollständige Dokument der Selbstverpflichtung können Sie hier herunterladen