Ukraine-Info: Hilfen für geflüchtete Schwangere
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Auch aus der Ukraine geflüchtete Schwangere können nunmehr unproblematisch Hilfen bei der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Aufgrund des zunächst einjährigen, bis zu drei Jahre verlängerbaren Aufenthaltsrechts ist die Voraussetzung des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik für eine Antragstellung nunmehr grundsätzlich erfüllt.
Damit sich schwangere Frauen, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, auch schnell und unkompliziert über die Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind informieren können, ist ein Informationsblatt der Stiftung in ukrainischer Sprache erschienen. Dieses finden Sie am unteren Ende der Seite zum Download.
Weitere Informationen unter: https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/aktuelles#444