Soziale Träger können Dolmetsch-Leistungen weiter nutzen

Aktuelles, Landesverband

Das Programm „Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg“ wurde bis 30. Juni 2027 verlängert.

Das Telefon- und Videodolmetschertool des Landes Brandenburg bietet berechtigten Stellen als digitale und damit niedrigschwellige Lösung weiterhin eine Unterstützung bei der Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Anbieter des Tools ist die SAVD Videodolmetschen GmbH. Das Angebot ist für die berechtigten Stellen kostenlos, Termine sind vorher zu vereinbaren.Die Dolmetscherleistung ist auf eine Dauer von 60 Minuten pro Abruf beschränkt.

Bereits registrierte Einrichtungen können das Angebot nach 2024 weiterhin wie gewohnt nutzen.

Berechtigte Stellen

Das Tool ist für Beratungsstellen zugänglich, beispielsweise Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt, Migrationsarbeit, Pflegeberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Sucht- und Drogenberatung, allgemeine Sozialberatung, Verbraucherinsolvenzberatung, Queer-Beratungsangebote. Daneben sind Frauenhäuser berechtigt, Frauenzentren und Mädchentreffs, aber auch Mehrgenerationenhäuser und Familienverbände. Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und Kindertageseinrichtungen zählen ebenfalls dazu. 

Hintergrundinformationen und eine ausführliche Liste berechtigter Stellen finden sich hier auf den Seiten des Ministerium für Gesundheit und Soziales MGS.

Kontakt/Registrierung

Interessierte Einrichtungen wenden sich per E-Mail direkt an den Anbieter SAVD Videodolmetschen GmbH. Anmeldungen werden ausschließlich per E-Mail angenommen:
brandenburg@savd.at  

Geben Sie folgende Informationen in Ihrer Anmelde-Mail an:

Betreff: „Anmeldung“
Bezeichnung/Name der Einrichtung
Kontaktdaten einer Ansprechperson und telefonische Erreichbarkeit
Gewünschter Service (Audiodolmetschen oder Videodolmetschen oder beides)
Ungefähre Anzahl der zukünftigen Anwenderinnen und Anwender

Nach erfolgreicher Prüfung der Zugangsberechtigung erhalten berechtigte Stellen Zugangsdaten sowie Anleitungen und die Möglichkeit zur Online-Schulung.