LIGA warnt vor endgültigem Scheitern eines neuen Brandenburger Kitagesetzes
Landesverband, Pressemitteilung, LIGA/Kooperationspartner
„Die im Koalitionsvertrag festgehaltene ‚grundlegende Überarbeitung‘ eines der ältesten Kita-Gesetze in Deutschland war als Kernvorhaben der aktuellen Landesregierung angekündigt. Dieses Vorhaben scheint jetzt endgültig gescheitert,“ sagt Hubertus Diemer, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg und Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbands Brandenburg e.V.. „Mit einer Gesetzreform sollten die bestehenden, rechtlichen Regelungen hinsichtlich auf transparente Zuständigkeiten und nachvollziehbare Finanzierung endlich neugestaltet werden. Die Pläne der Ministerin setzen jetzt statt auf Reform nur auf Stückwerk.“
Ein intensiver Beteiligungsprozess wurde vor einem Jahr ausgesetzt. Stattdessen wurde das bestehende Kitarecht, u.a. mit der Einführung der Elternbeitragsfreiheit zum 1. Januar 2023, stetig erweitert, ohne jedoch die Grundproblematiken zu lösen. Das Ministerium plant jetzt weitere schrittweise Änderungen am bestehenden Recht und beginnt mit dem Thema Datenschutz. Für die Wohlfahrtsverbände ist diese Priorisierung gänzlich unverständlich. „Auch wenn der Datenschutz ein wichtiges Thema ist, gibt es deutlich dringendere Schwerpunkte für Träger, Eltern und Kinder zu setzen! Aber das würde eine echte Reform notwendig machen“, erklärt LIGA-Vorsitzender Diemer. „An dem bestehenden dysfunktionalen Kitarecht wird weiter ‚herumgedoktert‘ mit dem Risiko, dass noch mehr Widersprüchlichkeiten und Rechtsunsicherheiten entstehen.“
Mit einem Stopp der Reform werden jahrelange Vorarbeiten ignoriert und Kita-Träger, Fachkräfte, aber auch Eltern weiterhin mit den Problemen allein gelassen. „Wir fordern die Landesregierung und alle Beteiligten zum wiederholten Male auf, den Reformprozess weiterzuführen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen“, so LIGA-Vorsitzender Diemer. „Brandenburg braucht endlich verlässliche Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung. Das gilt vor allem im Interesse der Kinder!“
Hintergrund
Die Brandenburger Verbände der Freien Wohlfahrtspflege repräsentieren einen erheblichen Teil der Träger von Kindertageseinrichtungen in Brandenburg. Insgesamt sind rund 70.000 Beschäftigte in den Bereichen der Kindertagesbetreuung, Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe sowie der Pflege tätig.
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