Das Projekt "Rechtsansprüche und Leistungen in Brandenburg sichern" unterstützt in den nächsten drei Jahren Menschen mit Behinderung, ihre Teilhaberechte durchzusetzen.
Rückmeldungen von Leistungsberechtigten, Selbsthilfeorganisationen und Leistungserbringern deuten darauf hin, dass Behörden und Zuwendungsgeber das Bundesteilhabegesetz BTHG und das jeweilige Bedarfserfassungsinstrument in Brandenburg regional sehr unterschiedlich und teils unzureichend anwenden. Das kann dazu führen, dass Teilhabe- und Eingliederungshilfeleistungen den betroffenen Menschen teilweise oder ganz verwehrt werden.
Am 1. März startet der Paritätische Brandenburg deshalb mit seinem Projekt "Rechtsansprüche und Leistungen in Brandenburg sichern", um die qualifizierte und partizipative Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Brandenburg zu verbessern. Im Mittelpunkt steht, Menschen mit Behinderungen dabei zu stärken, ihre Rechte auf Teilhabe und Leistungen der Eingliederungshilfe besser zu kennen und wirksam durchzusetzen. Gleichzeitig will der Verband zu mehr Transparenz in Verwaltungs- und Entscheidungsprozessen der Träger beitragen – insbesondere im Zusammenhang mit dem Integrierten Teilhabeplan (ITP), der sich als neues Instrument der Bedarfsermittlung und Hilfeplanung aktuell in der Testphase befindet.
Das Projekt setzt folgende Schwerpunkte:
- Direkte Unterstützung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen, ihres sozialen und professionellen Umfelds und weiterer Fachakteure.
- Bildungsveranstaltungen, die über neue Rechte, Pflichten und Instrumente informieren und dabei unterstützen, Ansprüche selbstbewusst einzufordern.
- Entwicklung von praktischen Arbeitshilfen (z. B. Musterschreiben und Handlungsempfehlungen).
- Modellhafte juristische Beratung und Stärkung einer ausgewählten Gruppe zur Durchsetzung ihrer Rechte – in Kooperation mit dem Sozialverband Deutschland SoVD und dem Verband der Kriegsbeschädigten, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands VdK.
- Aufbau und Verankerung von Netzwerken und Strukturen zwischen Selbstvertretung, Leistungserbringern, Verwaltung und Politik, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.
Laufzeit und Förderung
Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt. Für die rechtliche Begleitung konnte der Verband eine erfahrene juristische Fachkraft gewinnen. Das Projekt wird gefördert mit Mitteln der Aktion Mensch.
Ansprechperson
Jakob Gustavs (ab 2.3.26)
Projektleitung
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Referentin Kommunikation
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