Die Billigkeitsrichtlinien zu Hilfen für Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur und für Tafeln sind in Kraft getreten
Die Landesregierung unterstützt auch in diesem Jahr Einrichtungen und Dienste der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur sowie die Tafeln zusätzlich mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“. Die „Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie 2024“ hat ein finanzielles Volumen in Höhe von einer Million Euro. Für die „Tafeln-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie 2024“, stehen 250.000 Euro zur Verfügung. Damit werden die beiden Richtlinien aus dem Jahr 2023 fortgeschrieben.
Ziel der Soforthilfeprogramme ist es, durch die Gewährung eines pauschalen Mehrbelastungsausgleichs zur Abmilderung der gestiegenen allgemeinen Inflations- und Energiekosten, den Fortbestand von Einrichtungen, Diensten, Beratungsstellen, Projekten, Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur zu sichern.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ist für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung zuständig. Mehr Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
Die beiden Billigkeitsrichtlinien sind im Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 18) veröffentlicht.
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