Das Brandenburger Kita-Gesetz ist eines der ältesten Deutschlands. Am 25. März trafen sich LIGA-Verbände und Politik. Sie reaktivieren den Reformprozess.
Nachdem die längst überfällige Reform in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert ist, will die neue Koalition einen Vorstoß in deutlich kleinerem Rahmen unternehmen. Im Koalitionsvertrag wird als Termin für das Inkrafttreten eines neuen Kindertagesstättengesetzes Januar 2027 genannt. Kernpunkt der Reform muss eine Neuregelung der Finanzierung frühkindlicher Bildung sein, insbesondere deren Vereinfachung.
Am 25. März trafen sich deshalb der LIGA-Fachausschuss Kinder, Jugend und Familie mit fachpolitschen Mitgliedern des neu gewählten Landtages in den Räumen des Paritätischen Landesverbandes. Passend mit Helm ausgestattet, berieten die Fachkräfte über die "Baustellen" und den über Jahrzehnte aufgelaufenen Refomrstau. Der Fachausschuss stellte die Säulen der pädagogischen Arbeit vor, die fehlende Leitungsfreistellung sowie die aktuelle Bemessung der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit, welche die Teilnehmenden als intransparent und realitätsfern einschätzten. "Es bleibt nun abzuwarten, inwieweit unsere Lösungsvorschläge im politischen Raum Gehör finden", so Kinder- und Jugendreferent Stefan Manthei. Der Prozess der Neuregelung findet bisher nur zwischen dem MBJS und den kommunalen Spitzenverbänden statt, ohne Beteiligung der LIGA.
"Freie Träger stellen etwa die Hälfte der Kita-Plätze in Brandenburg. Wie die Rahmenbedingungen zur Kita-Finanzierung gestaltet werden, das darf nicht ohne die Wohlfahrtsverbände verhandelt werden,“ fordert entsprechend Andreas Kaczynski, Sprecher der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg. „Hier waren wir schon einmal weiter. Die Freien Träger gehören bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung mit an den Tisch!“, erklärt er auf der Veranstaltung und gegenüber der Presse.
Modernisierung des Kita-Gesetzes
Trotz etlicher Verbesserungen der Personalbemessung und der vollständigen Beitragsbefreiung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung ist Brandenburg immer noch weit von einem modernen und zukunftsfesten Kita-Gesetz entfernt. Das brandenburgische Kindertagesstättengesetz entspricht nicht den Anforderungen der Praxis und führt zu erheblichen Problemen, insbesondere bei der Finanzierung der Angebote. Die Brandenburger Verbände der freien Wohlfahrtspflege fordern daher schon seit langem:
- Schnellstmögliche Modernisierung der Kita-Finanzierung in Brandenburg
- Transparenz darüber, welche Kosten zum Betrieb einer Kita gehören und wer welche Kosten in welcher Höhe trägt
- Entwicklung von Rahmenbedingungen für die inklusive Kindertagesbetreuung
Im Rahmen einer Novellierung der Kita-Finanzierung muss auch das Thema inklusive Kindertagesbetreuung weiterentwickelt werden. Weitere Details für eine zukunftsfeste Kindertagesbetreuung finden Sie in diesem offenen Brief an die Landesregierung vom 6. März 2025.
Wiederbelebung des Expertendialogs erwartet
Nach einem umfangreichen partizipativen Prozess aller Beteiligten in der letzten Legislatur entstand ein Expertendialog, der die Reform des Kindertagesstättengesetzes begleiten sollte. Leider endete dessen Arbeit mit dem Ende der letzten Landesregierung und wurde bisher nicht wieder aufgenommen. Die Brandenburger Verbände der Freien Wohlfahrtspflege repräsentieren einen erheblichen Teil der Träger von Kindertageseinrichtungen mit etwa der Hälfte der Plätze in der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg. Insgesamt sind rund 70.000 Beschäftigte bei den Brandenburger Wohlfahrtsverbänden in den Bereichen der Kindertagesbetreuung, Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe sowie der Pflege tätig.
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