Bis zum 26. August können sich Träger-Initiativen um eine Förderung in Höhe von bis zu 500.000 Euro für gemeinwohlorientierte KI-Projekte bewerben.
Das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kurzfristig mit. Grundlage ist die zweite Förderrichtlinie der Civic Innovation Plattform. Fokus der Förderrichtlinie liegt unter anderem auf der Förderung von gemeinwohlorientierten KI-basierten Anwendungen für die direkte Nutzung durch vulnerable Gruppen, beispielsweise zur Stärkung von Teilhabe.
Die Förderquote beträgt 90 Prozent, die maximale Fördersumme 500.000 Euro. Antragsberechtigt sind ausschließlich Zusammenschlüsse von juristischen Personen und Personengesellschaften, das heißt es muss immer mindestens eine Teilvorhabenpartnerschaft geben. Das Projekt muss interdisziplinär oder sektorenübergreifend ausgerichtet sein, also eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Organisationen aus verschiedenen Sektoren stattfinden, etwa öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft oder Wissenschaft. Im Antrag muss zunächst ein "Letter of Intent" und nach Bewilligung zusätzlich Weiterleitungsverträge und Bescheide eingereicht werden.
Die beantragten Förderprojekte müssen gemeinwohlorientiert sein und einen deutlichen Bezug zu mindestens einem der folgenden Handlungsfelder des BMAS aufweisen:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitskultur
- Arbeitsmarkt
- Arbeitsorganisation
- Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Anwendungen
- Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung
- Weiterbildung
Es werden besonders innovative und/oder modellhafte Projekte gefördert. Mehr zur Antragstellung, weiterführende Informationen zur Auswahl der Projekte und Ausgestaltung der Förderung finden Sie hier.
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