Die Arbeitshilfe geht auf die grundsätzliche Finanzierungssystematik ein und erklärt ausführlich die Rahmenbedingungen einer auskömmlichen Finanzierung von Kindertageseinrichtungen.
Die Qualität in der Kindertagesbetreuung soll bundesweit weiterentwickelt und ausgebaut werden. Dies begrüßt und unterstützt der Paritätische sehr. Er macht sich zugleich für ein gerechtes und transparentes Finanzierungssystem für Träger von Kindertageseinrichtungen stark.
Da nach Paragraf 74a des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen ganz dem Landesrecht überlassen wurde, haben sich in den Bundesländern völlig unterschiedliche Finanzierungssysteme herausgebildet. Diese kombinieren teilweise sehr eigenwillig Elemente einer Finanzierung über Entgelte mit Elementen der Zuwendungsfinanzierung. Die Praxis zeigt, dass die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen vielerorts nicht auskömmlich ist. Da es sich um die Realisierung von Rechtsansprüchen handelt, ist die verbindliche Einführung einer Entgeltfinanzierung geboten.
Hierfür ist insbesondere § 74a SGB VIII dahingehend zu konkretisieren, dass die Bundesländer verpflichtet werden, für Kindertageseinrichtungen Regelungen entsprechend §§ 78b ff. SGB VIII zu schaffen. Die unterschiedlichen Länderfinanzierungssysteme führen häufig dazu, dass zusätzlich zu den Eltern und den kreisangehörigen Kommunen auch die Träger der Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Weise finanziell belastet werden. Das führt dazu, dass letztere die Risiken dieser Finanzierungsformen tragen müssen.
Werden Kindertageseinrichtungen nicht auskömmlich finanziert, hat dies Auswirkungen auf die Qualität ihrer Angebote. Es besteht somit die Gefahr, dass der von Bund, Ländern und Kommunen angestoßene Prozess der Qualitätsweiterentwicklung in den Kindertageseinrichtungen nicht in dem Maße greift, wie es fachlich wünschenswert und geboten wäre.
Auszug aus dem Vorwort

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