Berlin, der 08. März 2023 Pressemitteilungen Gesamtverband
Internationaler Frauentag am 8. März 2023: Soziale Arbeit steht im Paritätischen für das Empowerment von Frauen!

Egal ob während der Corona-Pandemie oder seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine: In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder gezeigt, wie wichtig Soziale Arbeit FÜR Frauen ist, gerade in den Paritätischen Strukturen. Dies gilt es anlässlich des Internationalen Frauentags 2023 zu betonen.

Der Paritätische ist bundesweit der größte Träger von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen, weiß vielfältige Frauen- und Mädchenprojekte in seinen Strukturen und mit pro familia auch „den“ deutschen Fachverband in seiner Mitgliedschaft, der wie kein anderer für sexuelle und reproduktive Rechte steht.

Warum soziale Arbeit FÜR Frauen so wichtig ist – einige Beispiele:

Gewaltschutz: In Deutschland fehlen nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention noch immer über 14.000 Frauenhausplätze. Hinzu kommt, dass die Wartezeiten für Erstberatungen in den Frauenberatungsstellen seit der Corona-Pandemie vielerorts länger geworden sind.

In den Paritätischen Strukturen befinden sich derzeit 130 Frauenhäuser und 200 Frauenberatungsstellen (Stand: 1. Februar 2023). Ihre Finanzierung basiert fast durchweg auf freiwilligen Leistungen von Ländern und Kommunen. Es gibt noch immer kein Bundesgesetz, das sicherstellt, dass Frauengewaltschutz überall in Deutschland ausreichend finanziert wird. Die Finanzierung ist von Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar von Landkreis zu Landkreis und Stadt zu Stadt, unterschiedlich geregelt und organisiert. Der Gewaltschutz für Frauen gleicht damit noch immer einer Postleitzahlenlotterie.

Dass die Bundesregierung eine Monitoringstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet und eine Koordinierungsstelle angekündigt hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dies gilt ebenso dafür, dass die Bundesregierung die Vorbehalte gegenüber der Istanbul-Konvention nicht verlängerte. Doch müssen mit Blick auf die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention neben dem flächendeckenden und barrierefreien Ausbau z.B. das Sorge- und Umgangsrecht, §31 AufenthG und die Fort- und Weiterbildung von Familienrichter*innen, Verfahrensbeiständen und am Umgangsverfahren beteiligte Mitarbeiter*innen des Jugendamtes dringend reformiert werden. Insgesamt fehlt es an einer Gesamtstrategie zur Umsetzung der Konvention auf der Bundesebene.

Blickpunkt sexuelle und reproduktive Rechte: Mit der Streichung des § 219a StGB ist die Bundesregierung einer Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag nachgekommen. Ebenfalls setzte sie bereits eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzung ein. Eine bundesweite Regelung zur Verhinderung von sogenannten Gehsteigbelästigungen fehlt jedoch noch immer. Es kommt nach wie vor zu entsprechenden Vorfällen, die z. B. Frauen daran hindern, einen sicheren und diskreten Zugang zur gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung wahrnehmen zu können. Auch Verhütungsmittel sind insbesondere für Menschen in Transferleistungsbezug und mit niedrigem Einkommen noch immer nicht kostenlos. Zwar betrifft die Thematik aus Gründen des Gesundheitsschutzes alle Geschlechter, dennoch sind gerade die Mittel zur Empfängnisverhütung diejenigen, die teuer sind, langfristige Kosten verursachen und meist allein von Frauen finanziert werden – trotz Partnerschaft.  

Flucht: Durch den Ukraine-Krieg kam es ad hoc zu einer großen Fluchtbewegung von Frauen und Kindern. Auch hier waren unzählige Initiativen und Organisationen aktiv, um die Frauen bei ihrer Ankunft zu unterstützen, unterzubringen, im Alltag zu begleiten und sie auch psychosozial zu beraten. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Ukraine nur einer von vielen Krisenherden unserer Zeit ist. Derzeit suchen geflüchtete Frauen aus ganz unterschiedlichen Regionen und Gründen Zuflucht in Deutschland. Darunter viele Frauen mit traumatischen Flucht- und Kriegserfahrungen, teilweise sogar der sexualisierten Kriegsgewalt.

Für den Paritätischen sind mit Frauen grundsätzlich alle Frauen und Mädchen gemeint und somit auch trans* Frauen und Mädchen sowie intergeschlechtliche Menschen inkludiert, die in der weiblichen Geschlechtsrolle leben. Diese Definition beinhaltet zudem jegliche Akzeptanz von Lebensformen und sexueller Orientierung jenseits heteronormativer Entwürfe.

Hintergrundinformationen:

Vorfahrt für Gemeinnützigkeit, Gewaltschutz für Frauen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/gewaltschutz-fuer-frauen-flyer-zur-themenoffensive-echtgut-vorfahrt-fuer-gemeinnuetzigkeit-erschienen/

Eckpunktepapier zur Finanzierung der Hilfestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Familie_und_Frauen/doc/2020_Eckpunktepapier_bff_ZIF_Der_Paritaetische.pdf

Bundesweite Standards für die notwendige Ausstattung und fachliche Arbeit von Frauenhäusern: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Familie_und_Frauen/doc/broschuere_rahmenbedingungen_frauenhaus_web_01.pdf

Paritätische Erklärung zum Weltmädchentag: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Freiwilligendienste/doc/OEFFENTLICH/Familie_und_Frauen/Frauen/2021-09-24-Erklaerung_Weltmaedchentag_final.pdf

Sexuelle und reproduktive Rechte im Paritätischen – Informationen: https://www.der-paritaetische.de/themen/soziale-arbeit/familien-und-frauen/sexuelle-und-reproduktive-rechte/#spacer

Migration und internationale Kooperation im Paritätischen, Flucht: https://www.der-paritaetische.de/themen/migration-und-internationale-kooperation/flucht/

Katja Wolf

Presse & Öffentlichkeitsarbeit

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