Das Land Brandenburg stellt Fördermittel für das Jahr 2024 zur Verfügung.
Das Land Brandenburg fördert überregional ausgerichtete Strategien zur Armutsbekämpfung und modellhafte Ansätze zur Vermeidung und Reduzierung von Armut, insbesondere von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Die Antragstellung erfolgt hier über das Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV).
Ziele der Förderung sind die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und die Sicherung ihrer Teilhabemöglichkeiten in der Gesellschaft sowie die Bekämpfung der sozialen Folgen der Corona-Pandemie mit Armutsrelevanz für Kinder und Jugendliche. Zuwendungen können sowohl von Gemeinden und Gemeindeverbänden als auch von landesweit bedeutenden Vereinen, Verbänden und sonstigen Trägern empfangen werden, welche überregional tätig sind.
Die Förderung muss sechs bis acht Wochen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Weitere Informationen zu den Förderkonditionen können Sie dem Merkblatt entnehmen. Die Antragsformulare finden Sie hier.
Ansprechperson:
Joachim Kay
Referent Teilhabe, Betreuungsrecht und Soziale Hilfen
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