Einmalzahlung für Ruheständler: Anders als erwartet gibt es für die Beschäftigten keine weitere Direktzahlung zum Ausgleich der hohen Energiepreise. Dafür sollen nun Rentnerinnen und Rentner Geld bekommen: Sie erhalten 300 Euro, die ab 1. Dezember ausgezahlt werden. Der Betrag muss ebenso versteuert werden wie die bereits beschlossene Einmalzahlung von 300 Euro für alle aktiven Erwerbspersonen, die in der Regel mit dem Septembergehalt überwiesen wird. Auch Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes erhalten die neue Direktzahlung. Die Entlastung wird mit insgesamt 6 Milliarden Euro beziffert.
Einmalzahlung für Studierende: Alle Studentinnen und Studenten sowie Fachhochschülerinnen und Fachhochschüler bekommen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Der Bund trägt die Kosten. Die Modalitäten der Auszahlung müssen noch festgelegt werden.
Wohngeld: Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2023 um eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente erweitert, um die Energiepreise abzufedern. Details sind offen. Zudem soll der Kreis der bezugsberechtigten Haushalte von 700.000 auf zwei Millionen deutlich erweitert werden. Auch hier fehlen noch Details zu den Einkommensgrenzen. Unabhängig davon soll im Dezember ein weiterer Heizkostenzuschuss gezahlt werden, und zwar 415 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 540 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
Bürgergeld: Das Arbeitslosengeld II und vergleichbare Sozialleistungen werden wie geplant vom neuen Bürgergeld abgelöst. Künftig soll bei der Anpassung des Satz die für das aktuelle Jahr erwartete Inflation einbezogen werden. Bisher gilt ausschließlich die Teuerungsrate des zurückliegenden Jahres. Damit wird zum 1. Januar 2023 begonnen. Der Regelsatz soll dann „auf etwa 500 Euro“ angehoben werden.
Kindergeld: Die bisher geplanten Erhöhungsschritte für 2023 und 2024 werden zusammengefasst. Zum 1. Januar 2023 steigt das Kindergeld damit für das erste und zweite Kind um 18 Euro auf dann 237 Euro. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags für Familien mit niedrigem Einkommen wird zum 1. Januar 2023 von aktuell 229 auf 250 Euro angehoben.
Midijobs: Die Einkommensgrenze für die Beschäftigung in sogenannten Midijobs, bei denen verringerte Sozialbeiträge gelten, wird zum 1. Januar 2023 auf 2000 Euro angehoben. Wie geplant steigt sie zunächst zum 1. Oktober von 1300 auf 1600 Euro. Die Regierung spricht von einer Entlastung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro.
Kalte Progression: Bei der Einkommenssteuer wird ab 2023 die kalte Progression ausgeglichen. Sie entsteht, wenn Lohnsteigerungen durch die Preissteigerung aufgefressen werden. Dann müssen höhere Steuern bezahlt werden, obwohl die Kaufkraft gar nicht gestiegen ist. Konkret sollen die Tarifeckwerte der Einkommenssteuertarife an die Inflationsrate angepasst werden. Dadurch werden die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen nach früheren Angaben von Lindner 2023 um mindestens zehn Milliarden Euro entlastet. Bei diesem Punkt hat sich der Finanzminister klar gegen die Grünen durchgesetzt, die eine derartige Entlastung abgelehnt hatten.
Homeoffice-Pauschale: Die in der Corona-Pandemie eingeführte, von der Steuer absetzbare Homeoffice-Pauschale von 5 Euro am Tag (maximal 600 Euro im Jahr) wird dauerhaft entfristet. Sie sollte bisher nur bis Ende 2022 laufen.
Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen: Bestätigt wurde die Absicht Lindners, dass bereits ab dem 1. Januar 2023 die Rentenbeiträge voll steuerlich abgesetzt werden können – zwei Jahre früher als bisher geplant.
Lohnsteigerungen: Einigen sich die Tarifpartner auf zusätzliche Zahlungen, kann ein Betrag von bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden. Das geht auf einen Vorschlag von Kanzler Scholz zurück, den Lindner zunächst abgelehnt hatte
Nachfolge des 9‑Euro-Tickets: Der Bund ist bereit, ein bundesweites Nahverkehrsticket mit zusätzlich 1,5 Milliarden Euro zu unterstützen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Ziel sei ein „preislich attraktives“ Ticket in der Spanne zwischen 49 und 69 Euro. Lindner hatte die insbesondere von den Grünen geforderte Nachfolgeregelung lange abgelehnt.
Kurzarbeitergeld: Die in der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.
Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert, um die Inflation nicht weiter zu befeuern.
Strompreisbremse: Es soll für eine bestimmte Strommenge („Basisverbrauch“) ein gedeckelter Preis gelten. Details wurden nicht genannt. Die Kosten sollen durch eine teilweise Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne finanziert werden. Das sind Profite, die die Produzenten von Öko, Atom-, und Kohlestrom erwirtschaften, wenn der Strompreis von (teuren) Gaskraftwerken bestimmt wird. Das ist letztlich ein Kompromiss im Streit über eine Übergewinnsteuer. Sie war von SPD und Grünen gefordert, aber von der FDP strikt abgelehnt worden.
Gaspreisbremse: Dazu gibt es anders als erwartet keine konkreten Pläne. Es wird zunächst eine Expertenkommission eingesetzt, die prüfen soll, ob und wenn ja wie ein preislich gedeckeltes Grundkontingent pro Haushalt für das Heizen überhaupt möglich ist.
Reaktion des Paritätischen Gesamtverbandes
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, hat mit Blick auf das Entlastungspaket eine anhaltende soziale Schieflage beklagt. “Die angekündigte Ausweitung des Kreises der Wohngeldberechtigten ist absolut begrüßenswert. Hier handelt es sich um eine sozialpolitisch überfällige und wirklich wichtige Maßnahme, die allerdings erst im kommenden Jahr greifen wird. Ansonsten muss man sagen: Mit diesem Entlastungspaket werden in erster Linie Fehler und Ungerechtigkeiten aus dem letzten Paket korrigiert, aber keinerlei zusätzliche zielgerichteten Hilfen auf den Weg gebracht, die auch den Ärmsten in der Grundsicherung in diesem Herbst substantiell Unterstützung und Entlastung bringen würden. Dass Rentner*innen und Studierende jetzt auch wie alle anderen eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten und beim Heizkostenzuschuss im Wohngeld noch einmal nachgelegt wird, ist nur gerecht, gut und wichtig, aber ganz sicher nicht genug.
Wir hätten nicht damit gerechnet und sind wirklich entsetzt, dass diese Bundesregierung in diesem Jahr überhaupt keine weiteren zielgerichteten Hilfen auch für Menschen in der Grundsicherung plant. Die angekündigte Anhebung der Grundsicherung auf knapp 500 Euro ab dem 1. Januar ist allenfalls ein schlechter Witz und wird, wenn überhaupt, gerade die Inflation ausgleichen. So kann das neue Bürgergeld ganz sicher nicht als soziale, innovative Errungenschaft verkauft werden. Der Paritätische bleibt bei seiner Forderung nach einer pauschalen Anhebung der Regelsätze um 200 Euro ab Oktober. Zusätzlich sind die Stromkosten als Bestandteil der Wohnkosten in voller tatsächlicher Höhe zu übernehmen.
Alles in allem sind die vorgelegten Pläne nicht geeignet, um den Menschen in diesem Herbst wirklich Zuversicht zu geben. Ein Hauptproblem bleibt der steuerpolitische Kurs der Bundesregierung: Wer an Steuererleichterungen um jeden Preis festhält, dabei Steuererhöhungen ausschließt und die Schuldenbremse nicht verhandeln will, beraubt sich des eigenen Handlungsspielraums. Eine wuchtige Krisenbewältigung, die diese Gesellschaft zusammenhält und alle mitnimmt, braucht eine beherzte Finanz- und Steuerpolitik und klare sozialpolitische Prioritäten. Beides bleibt die Ampel bisher schuldig.”

Referentin Kommunikation und Information
Landesgeschäftsstelle
Tornowstraße 48
14473 Potsdam
Tel. 0331 | 28497 - 64
Funk: 0162-2748393
Fax 0331 | 28497 - 30