Sozialverbände, Kita-Träger, Eltern und Erzieher demonstrierten gestern für eine Fortsetzung der Kitarechtsreform
Mit der gestrigen Kundgebung vor dem Brandenburger Landtag machten sich der Paritätische und andere Brandenburger Verbände der Freien Wohlfahrtspflege für eine Fortführung der Reform des Brandenburger Kita-Gesetzes stark. Unter der Federführung von Annett Bauer, Referentin Kindertagesbetreuung bei Paritätischen Brandenburg und anderen, hatte die gemeinsame Initiative der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg und der Landes-Kita-Elternbeirat (LKEB) zu der Protestkundgebung aufgerufen.
Neben der Kundgebung gab es auf dem Alten Markt Infostände der Akteure und Spiel- sowie Kreativstätten für die Kleinen.
Hintergrund
Das Brandenburger Kita-Gesetz steht zurecht in der Kritik. In einem zweijährigen Beteiligungsprozess wurden Rahmenbedingungen erarbeitet, die endlich Rechtssicherheit, Klarheit bei Zuständigkeiten und Transparenz in der Finanzierung schaffen sollten. „Insbesondere die Finanzierung muss für alle Beteiligten transparent, plan- und tragbar sein“, erklärt Liga-Vorsitzender Hubertus Diemer. „Deshalb muss im nächsten Schritt eine Studie durchgeführt werden, um die finanziellen Auswirkungen der neu erarbeiteten Finanzierungsmodelle überhaupt bewerten zu können. Keine Kitareform bedeutet: Keine Lösung für die seit Jahren bekannten Probleme!“
Die Kitarechtsreform muss umgesetzt werden, um:
- das Recht auf gute Bildung für alle Kinder in allen Kommunen auch in Brandenburg umzusetzen
- endlich Rechts- und Finanzierungssicherheit für die Träger von Kindertagesstätten zu sichern
- landeseinheitliche Elternbeitragsgerechtigkeit zu gewährleisten
- zur Sicherung landesweit gleichwertiger Bildungschancen für alle Kinder landeseinheitliche Qualitätsanforderungen für alle brandenburgischen Kindertageseinrichtungen im Kitagesetz festzuschreiben
- die Personalbemessung verbindlich für alle Betreuungsumfänge (auch für die langen Betreuungszeiten!) so zu regeln, dass die besonderen Bedarfe der Kinder sowie unmittelbare und mittelbare pädagogische Tätigkeiten der Fachkräfte, Krankheit, Urlaub und Fortbildung ausreichend berücksichtigt werden.
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