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Bezahlkarte für Geflüchtete

LIGA Brandenburg kritisiert Gesetz und dringt auf eine landeseinheitliche, diskriminierungsarme Umsetzung.

Im Rahmen der von Bund und Länder beschlossenen Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete hat es die Brandenburger Landesregierung bisher versäumt, einen landeseinheitlichen Rahmen für eine sinnvolle und diskriminierungsarme Lösung zu setzen. „Die Bezahlkarte löst kein reales Problem, sondern ist reine und darüber hinaus teure Symbolpolitik. Sie wird niemand davon abhalten vor Krieg und Verfolgung zu uns zu fliehen“, sagt Andreas Kaczynski, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg. „Aber sie stigmatisiert die Menschen noch weiter und erschwert die Integration“.

Hoher finanzieller Aufwand für Landkreise und Kommunen

Der Handelsverband Deutschland warnt bereits vor dem Einsatz von internationalen Debitkarten, die viele Einzelhändler wegen überteuerten und zum Teil deutlich höheren Gebühren ablehnen. Zudem bedeutet die Einführung einen erheblichen Aufwand in der Verwaltung und ist mit hohen Einführungs- und Systemkosten und Gebühren verbunden. „Ein Flickenteppich und Insellösungen gehen umso mehr zu Lasten der Wirtschaftlichkeit der Landkreise und kreisfreien Städte“, so LIGA-Vorsitzender Andreas Kaczynski.

Landeseinheitliche Standards für Bezahlkarte

„Wir wissen: Menschen im Bezug von Asylleistungen müssen mit den wenigen Mitteln die sie haben gut haushalten und auf günstige Angebote von Second-Hand-Läden, Tafeln, Flohmärkten, und anderen günstigen Einkaufsmöglichkeiten zurückgreifen“, erklärt LIGA-Vorsitzender Andreas Kaczynski. „Überall dort ist Bargeld gefragt. Eine bargeldlose Bezahlung ist gerade in diesen Fällen oder auch in ländlichen Regionen Brandenburgs oftmals nicht möglich.“ Umso wichtiger ist aus Sicht der Wohlfahrtsverbände die verbindliche Festlegung landeseinheitlicher Kriterien und eine menschenrechtskonforme Lösung. Zu den Mindeststandards zählt die LIGA Brandenburg:

  • Der Bargeldbetrag muss den Anforderungen an den gesetzlichen Mindestbedarf „Notwendiger persönlicher Bedarf“ entsprechend der Leistungssätze im AsylbLG genügen. Es muss verbindlich festgelegt werden, dass die aktuellen Leistungssätze als Barbetrag dem Asylbewerber ausgezahlt werden. Demnach muss der frei zur Verfügung stehende Barbetrag 204,- Euro pro „Alleinstehenden Erwachsene in Stufe 1“ betragen.
  • Der Ort, an dem das Geld abgehoben werden kann, darf nicht fremdbestimmt sein.
  • Überweisungen und Einzugsermächtigungen müssen möglich sein
  • Der Ausschluss bestimmter Händlergruppen oder Branchen darf nicht erfolgen.
  • Alle volljährigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen eine eigene Karte erhalten.
  • Es muss einen Vorrang für das Basiskonto geben! Die Bezahlkarte darf nur eine Übergangsregelung darstellen, bis Leistungsbeziehende ein Konto eröffnet haben.

„Das Land Brandenburg braucht schon auf Grund seiner demografischen Entwicklung Zuwanderung und keine Abschreckungspolitik! Eine gut gemachte Kartenlösung kann dabei eine praktische Übergangslösung bis zum eigenen Konto sein“, erklärt Andreas Kaczynski. „Eine bürokratisch aufwändige Bezahlkarte erschwert jedoch den Alltag der Betroffenen und die Teilhabe an Angeboten vor Ort. Die Landesregierung sollte Alles dafür tun, dass zugewanderte Menschen gut in unserer Gesellschaft ankommen können und Ressentiments und Stimmungsmache keinen Raum geben!“

 

Hintergrund

Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das kann in Form von Sachleistungen, Bargeld oder auch Wertgutscheinen geschehen. Künftig soll es noch die Möglichkeit einer Bezahlkarte geben. Damit es in Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen gibt, um eine solche Bezahlkarte einzuführen, hatte die Bundesregierung eine Gesetzesänderung beschlossen, dem stimmte Ende April der Bundesrat zu. Die Ausgestaltung der Nutzungsweise der Bezahlkarte ist Sache der Bundesländer. In Brandenburg bereiten einzelne Kommunen bereits die Einführung einer Bezahlkarte vor. Die Höhe des notwendigen persönlichen Bedarfes finden Sie hier:https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/LeistungenAsylbewerberleistungsgesetz/leistungssaetze-asylbewerberleistungsgesetz.html

 

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