29. Juli 2024 Berichte Landesverband / Publikationen Gesamtverband
Berichterstattung zur Nachhaltigkeit bald auch für KMU

Ein Leitfaden informiert über die neuen Pflichten.

Titelseite des Leitfadens "Nachhaltigkeitsberichterstattung in gemeinnützigen Organisationen"

In einem aktuellen Leitfaden informiert der Paritätische Wohlfahrtserband, welche Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen sind und wie sich Organisationen mit dieser neuen gesetzlichen Pflicht vertraut machen können. Zum Thema wird der Landesverband im Herbst auch eine digitale Informationsveranstaltung anbieten sowie einen Workshop auf der Mitgliederversammlung 2024 am Seddiner See.

Bereits 1992 verständigten sich die Vertragsstaaten der Vereinten Nationen darauf, dass Wirtschaftswachstum ohne Rücksicht auf die Auswirkungen auf Natur und Mensch nicht nachhaltig ist und legten damit die Grundlagen für die neuen Regelungen. Unternehmertum verursacht Kosten und Schäden, die auf dem Rücken von jetzigen und künftigen Generationen ausgetragen werden. Daher bedarf es einer ökologischen und sozialen Flankierung des Wachstums. Mit der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit wird der Jahresabschluss um einen Bericht über die ökologischen und sozialen Folgen des eigenen unternehmerischen Handelns ergänzt. Ziel ist, die sogenannten „externen Effekte“ des Wirtschaftens zu reduzieren, das Klima zu schützen, den Ressourcenverbrauch zu verringern, die Biodiversität zu erhalten sowie Arbeitnehmerrechte zu wahren. Es geht aber auch darum, Menschenrechte in benachteiligten Regionen der Erde zu respektieren.

Der Gesamtverband führt bei Paritätischen Mitgliedsorganisationen gerade eine Umfrage zur Klimakrise durch. Wir empfehlen Ihnen, sich zu beteiligen. Bitte loggen Sie sich dafür im Mitgliedernetzwerk Parinet ein und klicken im Anschluss auf diesen Link.

 

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Fachbereich Altenhilfe und Pflege
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