Wohlfahrtsorganisationen fordern eine auskömmliche Finanzierung, um die rechtliche Betreuung von rund 45.000 Menschen und die Begleitung ihrer Angehörigen allein in Brandenburg zu sichern.
Unter dem Motto „Wir machen dicht!“ machen Betreuungsvereine und beruflich Betreuende aktuell bundesweit auf ihre finanzielle Notsituation aufmerksam. Die Betreuungsvereine im Land Brandenburg fordern gemeinsam mit Dachverbänden ein Vergütungsgesetz, das eine auskömmliche Finanzierung ihrer Betreuungsarbeit sichert. Obwohl der Arbeitsumfang seit 2023 noch einmal deutlich gestiegen ist, wurde die Vergütung nicht adäquat angepasst. Das Aktionsbündnis fordert, Mehrarbeit und Kostensteigerungen zu berücksichtigen und plant anlässlich der Justizministerkonferenz Proteste am 28. November in Berlin.
Bei der Arbeit der Betreuungsvereine geht es nicht nur um die rechtliche Vertretung von Menschen mit Behinderungen in Brandenburg. Es geht auch um die Schulung und Begleitung der ehrenamtlich betreuenden Angehörigen und Beratungsleistungen, etwa zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
„Wenn die Regierung nicht jetzt die Grundlagen für eine Reform des Vergütungssystems legt, machen wir im übernächsten Jahr dicht. Schon heute können wir aufgrund der geringen Vergütungssätze kaum Fachpersonal mehr an uns binden oder gewinnen. Wenn die Betreuungsvereine schließen, steht die Versorgungssicherheit auf dem Spiel“, so Melissa Jungnickel, Geschäftsführerin des Freien Betreuungsvereins Teltow-Fläming e.V. in Zossen, die das Aktionsbündnis in Brandenburg unterstützt.
„Menschen mit Behinderungen, beispielsweise mit dementiellen oder anderen geistigen und körperlichen Einschränkungen sind bei ihren Entscheidungen oft auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. Eine auskömmliche Finanzierung dieser ist eine Pflichtaufgabe des Staates. Jede Familie kann in die Situation kommen, auf die Leistungen von Betreuungsvereinen angewiesen zu sein“, sagt Joachim Kay, Referent Betreuungsrecht beim Paritätischen, Landesverband Brandenburg e.V..
In fast vier von zehn Fällen erfolgt die rechtliche Betreuung der betroffenen Personen ehrenamtlich, meist über Familienmitglieder. Gut 60 Prozent werden beruflich betreut. Die Finanzierung der Betreuungsarbeit erfolgt überwiegend aus öffentlichen Mitteln.
Das Land Brandenburg weist heute bundesweit einen der geringsten Anteile an ehrenamtlicher Betreuung auf. Grund dafür ist, dass die Ehrenamtsarbeit der Betreuungsvereine jahrelang nicht unterstützt wurde.
Petition jetzt mitzeichnen
Das Aktionsbündnis hat eine Petition ins Leben gerufen, die hier online mitgezeichnet werden kann.
Ansprechperson
Joachim Kay
Referent Teilhabe, Betreuungsrecht und Soziale Hilfen
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